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FAHRSCHULE

Unsere Fahrschule

• Fahrerlaubnis Klasse D und DE
• Fahrerlaubnis Klasse B und BE
• Fahrperfektionstraining
• Eco- und Spritspartrainings

Mit der Egenberger Busfahrschule haben wir neue Maßstäbe gesetzt und unserem Unternehmen die Flexibilität geschaffen, unsere Fahrer individuell und bedarfsgerecht auszubilden. Dabei setzen wir auf praxisnahe, zielgerichtete und ganzheitliche Ausbildung.

Wir nehmen uns die Zeit, die unsere Schüler benötigen,
und passen die Ausbildung an unsere Teilnehmer
und unser Unternehmen an.

Starte
DEINE ERFOLGSGESCHICHTE
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Schulungsabteilung

• Modulschulungen
• Rangiertrainings
• Tarif- und Kassenschulungen
• Streckenkunde

Unsere Schulungsabteilung bildet nicht nur Führerscheinbewerber aus, vielmehr haben wir es uns zur Aufgabe gemacht Ansprechpartner für unsere Mitarbeiter zu sein.
Dabei geben wir unseren Fahrern die Möglichkeit die Themen der Weiterbildungen mitzugestalten.
Wir bieten maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildungen mit einem hohen Praxisanteil und eigenen Ausbildungsinhalten.

Bedarfsgerecht für die Fahrer und die Firma,
DAS IST UNSER ZIEL.

Wir sind ein AZAV geprüfter Bildungsträger und unterziehen uns regelmäßig freiwilliger Kontrollen zur Qualitätssicherung.

Somit ist die Ausbildung bei uns durch die Agentur für Arbeit förderungsfähig.

Zukunft gestalten mit QCG.
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes (QCG). Als geprüfter AZAV-Bildungsträger überprüfen wir gerne die Förderfähigkeit für Sie. Sprechen Sie uns an!

Fühl dich wohl bei uns!

Unser Lerncenter

• Fachbibliothek
• Internetzugang
• Fahrschuleigene Küche

 

Ein extra eingerichtetes Lerncenter in Wohlfühlatmosphäre lädt zum Lernen, Fachsimpeln und Austauschen ein. Hier können sich unsere angehenden Chauffeure auf die Prüfungen vorbereiten oder erlerntes in Ruhe vertiefen.

Dabei stehen ihnen jederzeit die breitgefächerten Fachexpertisen unserer Kraftverkehrsmeister, Werkstattmeister und unseres Fahrlehrers zur Verfügung.

Das ist das Ergebnis unserer Modulschulung.

EGENBERGER LERNT (NOCH) BESSER FAHREN:
MODULSCHULUNGEN

„Gesund leben und ernähren“

Unter diesem Motto fand am 16. November 2022 eine Modulschulung statt, bei der die Teilnehmer selbst aktiv werden konnten.

Denn gesunde Ernährung mit Spaß fördert macht nicht nur satt, sondern ist die Basis für Lebensfreude und Energie.

Starte deine Erfolgsgeschichte jetzt

ausbildung

Fahrlehrer und verantwortlicher Leiter

Ralf Hofsäß

Fahrlehrer der Klassen
A,BE, CE, DE

Fachdozent

  • Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung
  • Ausbildungsfahrlehrer für Fahrlehreranwärter
  • Ausbildung von Personen mit Behinderung
  • Schwere Nutzfahrzeuge in der StVO
  • Instruktor PKW und Motorrad
  • Defensiv Driver Training
  • Fahrperfektionstraining
  • Ernährung und Gesundheit

Fahrerlaubnisklassen

Der „Autoführerschein“

Er ist der Inbegriff für mobile Freiheit und Grundvoraussetzung für alle weiteren Kraftwagenklassen.

Für den Führerscheinantrag werden folgende Nachweise benötigt:
Reisepass, Biometrisches Passbild, Erste Hilfe Kurs, Sehtest

 

Klasse B

Fahrzeug:
Kfz bis 3.500 kg zG, mit Anhänger bis 750 kg zG, sofern die Kombination 3.500 kg nicht überschreitet. Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz.

Alter:
Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre mit Begleitung – BF17)

Bemerkung:
Einschluss der Klassen L, AM

 

Klasse BE

Fahrzeug:
Kombination aus Kfz der Klasse B + Anhänger oder Sattelanhänger bis 3500 kg zG

Alter:
Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre mit Begleitung- BF17)

Bemerkung:
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Nur praktische Prüfung erforderlich

Chauffeur XXL

Der Busführerschein wird auch gern als Königsklasse bezeichnet – denn die Anforderungen an einen modernen Busfahrer sind hoch. Egal ob gemütlich über die Landstraße oder durch die tägliche Hektik im Großstadtdschungel – als Busfahrer muss man die Nerven behalten, denn Sicherheit und Komfort haben oberste Priorität.

Für den Führerscheinantrag werden folgende Nachweise benötigt:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass, Biometrisches Passbild, Ärztliches Zeugnis, Augenärztliches Zeugnis, Arbeitsmedizinisches Gutachten, Erste Hilfe Kurs

Klasse D

Fahrzeug:
KFZ zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.

Alter:
Mindestalter 24 Jahre ( Ausnahmen mit 18, 21, und 23 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen möglich)

Bemerkung:
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Einschluss der Klasse D1

Klasse DE

Fahrzeug:
Kombination aus Kfz der Klasse D sowie Anhängern mit mehr als 750 kg.

Alter:
Mindestalter 24 Jahre ( Ausnahmen mit 18, 21, und 23 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen möglich)

Bemerkung:
Vorbesitz der Klasse D erforderlich
Einschluss der Klassen D1E, BE

Chauffeur XXL

Der Busführerschein wird auch gern als Königsklasse bezeichnet - denn die Anforderungen an einen modernen Busfahrer sind hoch. Egal ob gemütlich über die Landstraße oder durch die tägliche Hektik im Großstadtdschungel – als Busfahrer muss man die Nerven behalten, denn Sicherheit und Komfort haben oberste Priorität.

Für den Führerscheinantrag werden folgende Nachweise benötigt:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass, Biometrisches Passbild, Ärztliches Zeugnis, Augenärztliches Zeugnis, Arbeitsmedizinisches Gutachten, Erste Hilfe Kurs

Führerschein Klasse D Klasse DE
Fahrzeug KFZ zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer. Kombination aus Kfz der Klasse D sowie Anhängern mit mehr als 750 kg.
Alter Mindestalter 24 Jahre ( Ausnahmen mit 18, 21, und 23 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen möglich) Mindestalter 24 Jahre ( Ausnahmen mit 18, 21, und 23 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
Bemerkung Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Einschluss der Klasse D1
Vorbesitz der Klasse D erforderlich
Einschluss der Klassen D1E, BE

Der „Autoführerschein“

Er ist der Inbegriff für mobile Freiheit und Grundvoraussetzung für alle weiteren Kraftwagenklassen.

Für den Führerscheinantrag werden folgende Nachweise benötigt:
Reisepass, Biometrisches Passbild, Erste Hilfe Kurs, Sehtest

Führerschein Klasse B Klasse BE
Fahrzeug Kfz bis 3.500 kg zG, mit Anhänger bis 750 kg zG, sofern die Kombination 3.500 kg nicht überschreitet.
Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Kombination aus Kfz der Klasse B + Anhänger oder Sattelanhänger bis 3500 kg zG
Alter Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre mit Begleitung – BF17) Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre mit Begleitung- BF17)
Bemerkung Einschluss der Klassen L, AM Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Nur praktische Prüfung erforderlich